SPD Soziale Politik

 

 

Die SPD-Fraktion beantragt, die Gemeindevertretung möge folgenden Beschluss fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, unabhängig von einer eventuellen

Förderung bzw. Kostenübernahme durch das Land Hessen oder des Bundes wegen der Corona bedingten Einschränkungen in der Kinderbetreuung ab dem 16.12.2020 bis zur Aufhebung des Lockdowns auf eine weitere Erhebung der KiTa-Betreuungsgebühren in den kommunalen Betreuungseinrichtungen schnellstmöglich zu verzichten und diese Gebühren rückwirkend ab 16. Dezember 2020 an diejenigen Zahlungspflichtigen zu erstatten, die von der Notbetreuung ausgenommen waren.

Begründung:

Seit dem 16.12.2021 wird seitens der hessischen Landesregierung an die Eltern unserer Kindergartenkinder appelliert, die Betreuung zu Hause zu gewährleisten. Weiterhin gilt seitdem aber auch, dass Eltern und Kinder, die eine Betreuung in der Kita dringend benötigen, diese auch erhalten sollen. Im Rahmen dieser Notbetreuung wurden beispielsweise einer exemplarischen Übersicht für die Woche vom 11. bis 15. Januar 2021 zu Folge gut ein Drittel der vertraglich angenommenen Kinder betreut. Die monatliche Erhebung wurde für alle zahlungspflichtigen Eltern fortgeführt und es wurden bislang keine Erstattungen gewährt. Die Gemeindevertretung beschloss im Rahmen der Sitzung am 28. Mai 2020 eine Aussetzung und Erstattung der Kindergartengebühren für den Zeitraum des ersten Lockdowns vom 22. März bis 5. Juni 2020. Angesichts der am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen wäre eine diesbezügliche Beschlussfassung durch die neugewählte Gemeindevertretung frühestens in der konstituierenden im April möglich, so dass wir eine Beschlussfassung in der letzten Sitzung am 4. März für dringend erforderlich halten, um eine weitere finanzielle Belastung der von der Notbetreuung ausgenommenen Eltern zu vermeiden.

 

Stephan Wenz

Fraktionsvorsitzender