Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand zu beauftragen die Dorfgemeinschaftshäuser in allen Ortsteilen zu überprüfen, inwieweit diese im Falle eines durch einen Ressourcenmangel ausgelösten Katastrophenfalls als Anlauf- und Versorgungsstandort für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind
Für den Ortsteil Stedebach ist aufgrund fehlendem DGH ein geeigneter alternativer Versorgungsstandpunkt zu prüfen.
Durch den Gemeindebrandinspektor ist im Rahmen der Prüfung ein Kontakt mit dem Fachdienst Katastrophenschutz des Landkreises aufzunehmen und eine Abstimmung hinsichtlich dort vorhandener Befassung in dieser Thematik herbeizuführen.
Begründung:
Die aktuelle Zeit zeigt uns, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen- und Spannungsfällen oder einem plötzlichen und anhaltendem Ressourcenausfall im Bereich der Energie und Versorgung in unserer Kommune gefeit sind.Im Ereignisfall werden sich die Bürgerinnen und Bürger zuerst an mögliche kommunale Einrichtungen innerhalb der Gemeinde und vor allem innerhalb ihres Wohnortes wenden. Die DGH`s könnten hier als Anlaufstellen vor Ort ein wichtiger Leuchtturm sein. Diese gilt es, in erster Linie durch geeignete Vorbereitungen, wie beispielsweise einer netzunabhängigen Stromversorgung entsprechend in Absprache mit den unteren Katastrophenschutzbehörden auf Landkreisebene zu ertüchtigen. Durch Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur in und an den Gebäuden und Übertragung von Verantwortlichkeiten (z.B. Ortsbeirat in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden der ortsansässigen Feuerwehr) wäre eine grundlegende Vorbereitung für einen möglichen Ernstfall erreichbar.
Stephan Wenz
Fraktionsvorsitzender