SPD Soziale Politik

Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand mit der Prüfung zu beauftragen, den gemeindeeigenen Hartplatz im Ortsteil Roth als Sanierungsmaßnahme für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten anzumelden, um einen Kunstrasenplatz in der Gemeinde Weimar (Lahn) zu realisieren.

Begründung: Das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beinhaltet insgesamt 333 Millionen Euro mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Mindestauszahlung von 250.000.- Euro pro Maßnahme. Geeignete Maßnahmen sind unter https:// foerderportal.bund.de/easyonline digital anzumelden. Das Förderprogramm, dass aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist wird, ermöglicht dadurch auch der Gemeinde Weimar (Lahn) eine geeignete Sportstätte mit einem Kunstrasenplatz zu ertüchtigen. Aus Sicht der SPD-Fraktion scheint die Sportstätte in Roth der richtige und geeignete Kandidat zu sein. Zum einen verfügt die Sportanlage über eine aktuell gut vorhandene Infrastruktur innerhalb des Vereinsheims und zum anderen auch über die modernste Flutlichtanlage mit LED-Lampen. Gerade in der heutigen Zeit versuchen Vereine Jugendliche sportlich zu begeistern und im Verein zu integrieren. Für Jugendliche ist bei der Wahl eines Fußballvereins das Sportstättenangebot von wesentlicher Bedeutung. Das Vorhandensein eines Kunstrasenplatzes ist hierbei ein entscheidender Faktor. Die Gemeinde Weimar (Lahn) verfügt über keinen Kunstrasenplatz und die heimischen Fußballvereine sind beim Werben und beim Halten von fußballinteressierten Jugendlichen bereits jetzt schon ins Hintertreffen zu Nachbarkommunen geraten, so dass die Existenz der Sportvereine langfristig gefährdet ist. Eine Kunstrasenplatzanlage ermöglicht, gepaart mit einer modernen Flutlichtanlage, darüber hinaus einen ganzjährigen Trainingsbetrieb. Von der Maßnahme profitiert nicht nur die FSG Südkreis, sondern auch der Frauenfußballverein FC Weimar. Das Portal der Fördermaßnahme mit dieser außergewöhnlichen Förderquote wurde nach Bekanntgabe Mitte Oktober 2025 am 10. November 2025 freigeschaltet. Es endet am 15. Januar 2026, so dass eine dringliche Prüfung und Projekteinreichung angezeigt ist. Beim Portal ist lediglich eine Projektskizze einzureichen, so dass wir eine fristgerechte Anmeldung für realistisch ansehen.

Stephan Wenz

Fraktionsvorsitzender